Pflegereform 2017
Aktuell geltende Pflegeleistungen
Die seit mehr als 20 Jahren existierende Pflegeversicherung wurde kontinuierlich angepasst. So auch mit dem 2. Pflegeverstärkungsgesetz: Erweiterte Leistungen sollen die Situation der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen weiter stärken.
Ab dem 1. Januar 2017 entfaltet das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) seine vollständige Wirkung. Mit dem Pflegebedürftigkeitsbegriff werden die Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird ein geändertes Verfahren für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durchgeführt.
Die Versicherten werden automatisch in den neuen Pflegegrad überführt, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Dabei wird sichergestellt, dass kein Pflegebedürftiger schlechter gestellt wird als vor der Überführung in den neuen Pflegegrad.
Menschen mit körperlichen
Einschränkungen erhalten anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächsthöheren Pflegegrad.
Menschen mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung werden zwei Pflegegrade höher als bisher eingestuft.
Tages- und Nachtpflege
Neben der häuslichen Pflege kann Tages- und Nachtpflege in Anspruch genommen werden.
Ab dem 1. Januar 2017 werden die Beträge an die neuen Pflegegrade angepasst:
Pflegegrad Betrag
Quelle: AOK Die Gesundheitskasse
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